Fragen, die wirklich gestellt werden
Kann ich heute schon eine EU Inc gründen?
Nein. Die EU Inc ist ein Verordnungsentwurf (COM(2026) 321, veröffentlicht am 18. März 2026), über den Parlament und Rat noch verhandeln. Die politische Einigung ist für Ende 2026 angestrebt, die Anwendung ab 2027. Heute kann niemand eine eintragen — und wer etwas anderes behauptet, verkauft dir etwas, das es nicht gibt.
Kann ich meinen Firmennamen vorab reservieren?
Nein — und sei vorsichtig bei jedem, der das anbietet. Es gibt noch kein Register, das eine Reservierung halten könnte, und niemanden, der dir Priorität einräumen kann. Sinnvoll ist heute die Prüfung gegen bestehende EU-Marken: genau diese Prüfung fährt das Register später automatisch nach Art. 13(7) des Entwurfs.
Wer wird eine EU Inc nutzen dürfen?
Das ist die zentrale offene Frage. Der Kommissionsentwurf (Art. 3(c)) lässt die Gründung durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen zu, ohne Branchen- oder Größenbeschränkung. Der Berichtsentwurf des Parlamentsberichterstatters vom 29. Juni 2026 würde sie auf Startups begrenzen — mit numerischer Definition und einer Liste ausgeschlossener Branchen. Welche Fassung sich durchsetzt, entscheidet, ob das ein Massenprodukt oder eine Startup-Nische wird.
Könnt ihr den Antrag für mich einreichen?
Nach dem derzeitigen Entwurf nicht. Art. 13(2) verlangt, dass die künftigen Geschäftsführer das Antragsformular selbst ausfüllen, identifiziert über elektronische Identifizierungsmittel nach eIDAS, und es über Vertrauensdienste signieren. Die Gründungsgesellschafter müssen die Satzung auf demselben Weg signieren. Diese Signaturen sind höchstpersönlich und können nicht an uns delegiert werden. Was wir tun können: alles vorbereiten — einen vollständigen, geprüften, übersetzten Datensatz und eine fertige Satzung, damit du das amtliche Verfahren in einem Durchgang abschließt.
Wird es ein einziges EU-Register geben?
Im aktuellen Entwurf nicht. Art. 1(b) und Art. 15 schaffen eine zentrale EU-Oberfläche auf Basis des bestehenden BRIS-Systems; eingetragen wird weiterhin bei den nationalen Handelsregistern. Startup-Verbände setzen sich für ein echtes Zentralregister ein — der Text sieht heute keines vor.
Kann ich mit einer EU Inc günstiger Steuern zahlen?
Nein. Steuerliche Ansässigkeit, Betriebsstätte, Lohnabrechnung, Umsatzsteuer und Gewinnzuordnung gelten unverändert weiter, und der Arbeitsschutz richtet sich danach, wo deine Leute tatsächlich arbeiten. Der Satzungssitz bestimmt, welches Gesellschaftsrecht auf die Gesellschaft anwendbar ist — nicht, wo du zahlst.
Brauche ich eine Steuernummer für die Gründung?
Nein. Nach Art. 20 leitet das Handelsregister deine Daten automatisch an die Finanz-, Sozialversicherungs- und Transparenzregisterbehörden weiter; Steuernummer und USt-IdNr. werden ohne gesonderten Antrag erteilt. Die Nummer ist ein Ergebnis der Gründung, keine Voraussetzung — deshalb fragen wir sie auch nicht ab.
Warum erhebt ihr noch nicht meine vollständigen Daten?
Weil das amtliche Antragsformular noch nicht existiert. Art. 13(3) überlässt die konkrete Feldliste einem Durchführungsrechtsakt, der noch nicht erlassen ist. Deine Anschrift, deinen Geburtsort und Steuer-IDs jetzt zu sammeln hieße, sensible Daten ohne feststehenden Zweck vorzuhalten — genau das verbietet die Datenminimierung, und es macht uns ohne Not zum Ziel. Den vollständigen Satz fragen wir ab, sobald das Formular definiert ist.